Geschäftsführer einer GmbH haftet nach DSGVO als Gesamtschuldner

Haftung Geschäftsführer
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Durch einen vergangenen Fall wurde entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH neben der Gesellschaft verantwortlich hinsichtlich der DSGVO ist. Hinter der GmbH verstecken geht also nicht mehr.  

Der Fall

Warum das Gericht auf den oben genannten Entschluss kam, wird dir jetzt erklärt: Ein Kläger verlangte von einer GmbH und dem dazugehörigen Geschäftsführer Schadenersatz, da diese angeblich gegen Rechte aus der DSGVO verstoßen hatten. Im Zusammenhang dessen kam es zuvor zu dem Ereignis, dass eine Recherche durch einen sogenannten Streithelfer im Auftrag eines GmbH-Geschäftsführers durchgeführt wurde. Diese Recherche hat Erkenntnisse über den Beklagten offengelegt, die im Zusammenhang mit möglichen strafrechtlichen Sachverhalten in Verbindung stehen. Nach der Inkenntnissetzung des GmbH-Vorstands einigten dessen Mitglieder sich, den Kläger nicht mehr als Mitglied aufzunehmen. 

Das Urteil: Schadenersatz iHv 5.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO

Das Gericht sprach dem Kläger Recht zu, unter Berufung eines Verstoßes gegen die DSGVO. Doch warum? Laut des Landgerichts Dresden ist neben der GmbH auch ihr Geschäftsführer verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO. In diesem Fall hat die GmbH zuvor personenbezogene Daten verarbeitet, erhoben und erfasst, ohne die Einwilligung des Betroffenen vorher eingeholt zu haben. In diesem Falle hätte die Beklagte zuvor den Kläger nach einer Selbstauskunft fragen können, ohne sich direkt personenbezogene Daten einzuholen. Denn aufgrund dessen wurde die Mitgliedschaft verweigert. Der Kläger muss aufgrund der unangemessenen und nicht bewilligten Datenverarbeitung seitens der Beklagten damit rechnen, dass seine Daten auch unfreiwillig in andere Kreise gelangen und somit vielleicht sogar rufschädigend sind. 

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